AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen. Zu diesen zählen auch Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwäsche, Smart und Spot Repair.

Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit Schriftlich angekündigt werden.

Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze weiterhin gültig.

§ 2 Terminvereinbarungen

Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen zu behandeln und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/Fahrzeugaufbereitung muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.

Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich Carepoint Autopflegepark vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.

§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern dieser nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann Carepoint Autopflegepark eine Unkostenpauschale in höhe von 50% des Ausgemachten Preises, mindestens aber 20.00€ in Rechnung stellen bzw. geltend machen.

§ 4 Reklamationen

Die durchgeführten Leistungen von Carepoint Autopflegepark werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbachter Arbeit geltend gemacht werden. Carepoint Autopflegepark hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein eines Mitarbeiters von Carepoint Autopflegepark schriftlich festzuhalten.

Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch das Team von Carepoint Autopflegepark beziehen bzw. verursacht seien könnten, müssen unverzüglich fotografisch Dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.

§ 5 Haftung und Garantie

Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn Carepoint Autopflegepark oder seinen Mitarbeitern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

Bei Lackschäden, die durch Carepoint Autopflegepark verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie durch Steinschlag, Lackabplatzungen schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzer etc. können keine Schadensersatzansprüche gegen Carepoint Autopflegepark und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, Können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dieses kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens Carepoint Autopflegepark ausgeschlossen.

Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer, Dellen und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welsches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden wird nicht übernommen.

Motor- und Motorraumwäschen werden nur an Fahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt Carepoint Autopflegepark keinerlei Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motor- Motorraumwäsche bestätigt der Auftraggeber die einwandfreie Elektrikabdichtung im Motorraum und seines Fahrzeuges.

Bei empfindlichen Elektronikbauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug Carepoint Autopflegepark zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

§ 6 Formalitäten und schriftliche Absicherung

Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehören neben der Auftragsbestätigung ein /ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der Rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und Carepoint Autopflegepark sowie dessen Mitarbeitern.

Carepoint Autopflegepark behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.

Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Auftraggeber ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Kunde nach Schlüsselübergabe auch unsere AGB.

§ 7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung/EC oder nach Vereinbarung auf Rechnung.

Zahlungsbedingungenen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.

Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.

§ 8 Preise / Pauschallpreise

Preise sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern sie nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeuge mit normalen Verschmutzungsgrad.

Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind nicht verbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.

Extreme Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschallpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

§ 9 Fahrzeugüberführung

Carepoint Autopflegepark bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw. ihm mitgeteilt.

Die Abholung erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter von Carepoint Autopflegepark. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieses beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers und die durchzuführenden Tätigkeiten. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten. Siehe § 6. Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter von Carepoint Autopflegepark.

Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung von Carepoint Autopflegepark versichert. Sie beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist Wolfsburg.

Gerichtsstand ist Wolfsburg.

Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände aufweisen, so wird hiermit Wolfsburg als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Käufer Vollkaufmann ist.

 

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